Die HTV-Winterrunde bringt das Mannschaftstennis in die Hallensaison. Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen rund um den Spielbetrieb – von den Durchführungsbestimmungen und der Wettspielordnung über Termine und Downloads bis hin zu aktuellen News. Alles an einem Ort, damit Vereine, Mannschaftsführer und Spieler optimal vorbereitet in die Wintersaison starten können.
Die Winterrunde verbindet den klassischen Medenspielbetrieb mit einem modernen, effizienten Hallenkonzept. Gespielt wird in 2er-Teams mit zwei Einzeln und einem Doppel, wodurch sich die Matches kompakt und planbar gestalten lassen. Die zentrale Hallenkoordination sorgt für faire Bedingungen, feste Spielzeiten und minimale Wege für alle Teams. Grundlage bilden die Durchführungsbestimmungen des HTV, ergänzt um praxisnahe Regeln und digitale Prozesse, die Organisation und Ergebnismeldung deutlich vereinfachen. Ziel ist ein einheitlicher, verlässlicher und sportlich attraktiver Spielbetrieb, der Vereine und Spieler:innen auch im Winter zusammenbringt.
Die HTV-Wettspielordnung (WO) bildet die rechtliche und sportliche Grundlage für alle Mannschafts- und Turnierwettbewerbe in Hessen. Sie legt verbindlich fest, wie Meldungen, Spielberechtigungen, Aufstellungen, Wertungen, Ordnungsmaßnahmen und Einsätze von Spielern geregelt sind. Wichtige Abschnitte betreffen unter anderem das Einsatzrecht (§§ 37–41), die Wertung von Spielen (§§ 44–48) sowie das Verfahren bei Rückzügen, Protesten und Disziplinarfragen. In der Winterrunde dient die WO als verbindliches Regelwerk, das durch die Durchführungsbestimmungen ergänzt und an die hallenspezifischen Abläufe angepasst wird.
Die Winterrunde wurde ins Leben gerufen, um Tennis auch in der kalten Jahreszeit lebendig zu halten – und um dem fortschreitenden Hallensterben in Hessen aktiv entgegenzuwirken. Viele Vereine verfügen heute über keine eigene Halle mehr, verlieren dadurch Mitglieder und stehen vor organisatorischen Hürden. Mit der zentralen Steuerung durch Turnier Fuxx schaffen wir eine Plattform, die allen Vereinen – auch ohne eigene Halle – eine faire Teilhabe am Winterspielbetrieb ermöglicht. Durch die berechnete Zuweisung optimal erreichbarer Hallen nach der 30/50-km-Regel werden insbesondere Vereine im ländlichen Raum entlastet und sportlich eingebunden. Ziel ist es, Spieler:innen eine echte Möglichkeit zur „Überwinterung“ zu geben, Gemeinschaft und Vereinsleben auch im Winter zu fördern und die vorhandenen Hallenkapazitäten intelligent auszulasten. So entsteht ein nachhaltiger, solidarischer und zukunftsfähiger Wettbewerb, der das hessische Tennis flächendeckend stärkt.